Bildungsurlaub

Gemäß Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch Auszubildende – in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf einen fünftägigen Bildungsurlaub im Kalenderjahr. Während der Freistellung werden Lohn und Gehalt weitergezahlt. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht erstmals sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Dem Arbeitgeber muss die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Eine Bescheinigung der Weiterbildungseinrichtung über die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen senden wir Ihnen automatisch nach Eingang Ihrer Anmeldung die Bescheinigung zu. Selbstverständlich sind unsere Bildungsurlaubsseminare offen für alle, es muss also nicht zwangsläufig Bildungsurlaub genommen werden.

Leider gibt es keine einheitliche Regelung der Bundesländer zum Bildungsurlaub. Bitte prüfen Sie vor der Buchung, ob der ausgewählte Bildungsurlaub in dem Bundesland in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet anerkannt ist.

Die Gesetzestexte Ihres Bundeslandes finden Sie in der
Infothek: www.bildungsurlaub.de